Polizeiliche Vorladung – muss ich erscheinen?

Die polizeiliche Vorladung wirkt für viele Menschen einschüchternd. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält oder einen Anruf von der Polizei bekommt, steht oft vor der Frage: Muss ich der Vorladung folgen? Welche Rechte habe ich? Und was passiert, wenn ich nicht erscheine. In diesem Beitrag soll geklärt werden, was es mit der polizeilichen Vorladung auf sich hat, wie man sich verhalten sollte – und wann anwaltlicher Rat dringend anzuraten ist.

Was ist eine polizeiliche Vorladung?

Eine polizeiliche Vorladung ist eine Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei zu erscheinen – in der Regel zur Vernehmung. Dabei kann man als Beschuldigter, Zeuge oder auch als Geschädigter geladen werden. Die Polizei muss sie schriftlich laden. Eine telefonische Aufforderung zur Dienststelle zieht keine Rechtsfolgen nach sich.

Der Termin ist häufig kurzfristig angesetzt, was zusätzlich Verunsicherung auslösen kann. Wichtig zu wissen ist, ob in der Ladung angedroht wird, dass Sie vorgeführt werden, wenn Sie nicht zur Polizei kommen. Wenn die Vorführung angedroht wird, empfehlen ich der Ladung zu folgen bzw. versuchen einen passenden Termin zur Einvernahme mit der Polizei zu finden. Sollten Sie dem nicht nachkommen, kann Sie die Polizei abholen und zur Dienststelle bringen. Solche Ladungen müssen als RSa Brief zugestellt werden.

Welche Rolle habe ich – Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter?

Wie reagiert werden muss, hängt entscheidend davon ab, in welcher prozessualen Rolle Sie auftreten. Ein Beschuldigter ist eine Person, gegen die ein konkreter Verdacht besteht, eine Straftrat begangen zu haben. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ein Zeuge hingegen wird zur Aussage über bestimmte Vorgänge geladen, an denen er beteiligt war oder über die er etwas weiß – ohne selbst im Fokus der Ermittlungen zu stehen. Ein Geschädigter ist eine Person, die durch eine Straftat unmittelbar betroffen ist, beispielsweise durch einen Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Auch Geschädigte können als Zeugen geladen werden, haben aber teils zusätzliche Rechte – etwa auf Akteneinsicht oder die Stellung als Nebenkläger. Es ist entscheidend, diese Rollen zu kennen, denn sie bestimmen Ihre Rechte, Pflichten – und die Risiken einer Aussage.

Aussageverweigerungsrecht – Wer darf schweigen?

Egal ob als Beschuldigter oder Zeuge – es bestehen gesetzlich normierte Rechte zur Aussageverweigerung.

Beschuldigte haben ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und dürfen die Aussage jederzeit – auch im laufenden Gespräch – verweigern. Eine Mitwirkungspflicht besteht nicht.

Zeugen dürfen unter bestimmten Umständen ebenfalls die Aussage verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn sie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind (§ 156 StPO). Auch wenn sie sich durch ihre Aussage selbst belasten würden (§ 157 StPO), können sie schweigen. Die genauen Voraussetzungen sind jedoch im Einzelfall zu prüfen – ein anwaltliches Beratungsgespräch kann hier Klarheit schaffen.

Wie sollte man auf eine polizeiliche Vorladung reagieren?

Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, sollte in jedem Fall ruhig bleiben und den Sachverhalt sorgfältig prüfen. Vor allem, wenn man als Beschuldigter geladen wird, ist es ratsam, nicht unüberlegt zu reagieren. Keinesfalls sollte man voreilig eine Aussage tätigen – auch nicht in dem Glauben, sich „nichts vorzuwerfen“ zu haben. Den eine einmal gemachte Aussage kann in einem späteren Verfahren belastend ausgelegt werden – selbst, wenn sie gut gemeint war.

Meine Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, bevor Sie sich äußern. Ein erfahrener Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist. Das gilt auch für Zeugen – insbesondere, wenn sie möglicherweise selbst ins Visier der Ermittlungen geraten könnten.

Fazit: Vorladung nicht auf die leichte Schulter nehmen

Auch wenn sie zunächst harmlos erscheint: Eine polizeiliche Vorladung ist ein rechtlich relevanter Vorgang, der mit Bedacht behandelt werden sollte. Wer geladen wird – sei es als Beschuldigter oder Zeuge – sollte seine Rechte kennen und sich nicht zu vorschnellen Aussagen drängen lassen. In vielen Fällen ist anwaltliche Beratung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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Mag. Michael F. Hofer
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